Ich habe zumindest in Seminararbeiten mehrfach mit Plagiaten zu tun gehabt. Der schlimmste Fall, war eine Seminararbeit, die lediglich aus Copy&Paste-Textabschnitten bestand, allerdings waren die Quellen im Unterschied zur Dissertation des Freiherrn zu Guttenberg in der Bibliografie vollständig angegeben, es fehlten „nur“ eigenständige Texte und die Kennzeichnung der Textteile als Zitat. Dann gab es noch ein paar Fälle, bei denen Seminararbeiten übersetzte Texte enthielt, ohne dass die Übersetzungen klar als Zitate gekennzeichnet waren. Ich habe in solchen Fällen mit den Plagiatoren klärende Gespräche geführt und die Arbeiten zurückgegeben, bei den minderschweren Fällen zur Überarbeitung, während in dem zuerst genannten Fall eine neue Arbeit angefertigt werden musste. In jenem Fall habe ich dem Studenten auch mitgeteilt, dass ich im Wiederholungsfall den Prüfungsausschuss informieren werde und dass sein Verbleib an der Universität dann gefährdet sein könnte. In den genannten Fällen ging es allerdings immer nur um Seminararbeiten und nicht um Qualifikationsschriften (Magister-, Bachelor- oder Diplomarbeiten), geschweige denn Dissertationen. Spätestens da muss Schluss sein mit der Verharmlosung, die wir in der Causa Guttenberg beobachten.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass die Universität Bayreuth sich darum gedrückt hat, ein Aberkennungsverfahren auf der Grundlage der Promotionsordnung durchzuführen, sondern lediglich eine Rücknahme der Entscheidung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt hat, womit der Plagiator geschont wird. Ich hoffe, dass sich wenigstens die Kommission zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft noch deutlich zu Wort melden wird. Denn für die Wissenschaft ist ein leichtfertiger Umgang mit Plagiaten verheerend. Schon jetzt frage ich mich, was ich Studierenden in minderschweren Fällen sagen soll. Man wird dann fragen: wieso wird hier nicht einfach die Prüfungsleistung zurückgenommen und „Schwamm drüber“ – so wie bei Guttenberg?
Es gibt noch einen Aspekt, den ich nicht verstehe: Warum haben Doktorvater und Zweitkorrektor nichts bemerkt und noch dazu die Bestnote vergeben? Ich habe die Guttenberg-Dissertation in Auszügen gelesen und mir waren die Brüche sofort aufgefallen. Juristen sind zwar keine Linguisten, haben aber auch sehr viel mit Sprache, Texten und Formulierungen zu tun. Das muss denen doch aufgefallen sein. Betreuer und Zweitkorrektor können sich da nicht aus der Verantwortung stehlen. Auch das ist ein Fall für die Kommission zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft.
Sehr nützlich ist der Vorschlag, alle Doktorarbeiten künftig im Netz zu veröffentlichen. Meine Dissertation ist zwar noch aus der Klebelayout-Zeit, aber glücklicherweise bei Google Books einsehbar (leider unvollständig, ich werde mal mit dem Verlag sprechen, ob das auch anders geht). Hier liegt ja auch der ursprüngliche Sinn der Veröffentlichungspflicht für Dissertationen: dass jeder sehen kann, was da geschrieben wurde.