Ich habe versucht, das Problem mit den „verbuchten“ 55,5 Milliarden Euro bei der FMS Wertmanagement zu verstehen. Besonders hilfreich erwies sich (der für mich immer noch schwierige) Text von Jenny, ein Artikel in der FAZ und natürlich die Wikipedia. Der FAZ-Artikel ist möglicherweise nicht ganz korrekt, da er meines Erachtens das Saldierungsverbot mit der Überkreuzkompensation verwechselt (siehe unten).
Jetzt schreibe ich hier einmal auf, was ich verstanden habe. Bitte berichtigt mich, wenn da was falsch ist, denn nur davon verspreche ich mir, das wirklich zu durchschauen.
Offenbar handelt es sich nicht um einen Rechenfehler im herkömmlichen Sinn. Es geht vielmehr darum, dass die Hypo Real Estate nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanziert, während für die FMS Wertmanagement (eine Anstalt des öffentlichen Rechts) die Bilanzierung nach Handelsgesetzbuch greift. Das HGB ermöglicht die sogenannte Überkreuzkompensation, die nach IFRS verboten ist. Wendet man sie an, kann man die Schulden des Unternehmens dadurch mindern, dass stille Reserven aufgelöst werden. Das ist hier offenbar geschehen. Das bedeutet natürlich auch, dass die Schieflage nur virtuell und nicht wirklich besser geworden ist.
Das in der FAZ beschriebene Saldierungsverbot betrifft die Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten (in der FAZ sehr schön erklärt). Das ist aber wohl nicht das Problem, denn so etwas ist auch nach dem Handelgesetzbuch aus guten Gründen verboten.
Wie auch immer zeigt sich, dass mehr denn je Transparenz zu fordern ist, damit eine Bilanz nach IFRS ohne Überkreuzkompensation (bzw. Saldierung) vorgelegt wird, denn nur so kann klar werden, was da eigentlich passiert ist. Man müsste vielleicht sogar noch weiter gehen, und auch andere staatliche und öffentlich-rechtliche Finanzakteure zu einer solchen Offenlegung zwingen. Was dabei herauskommen wird, dürfte allerdings schlimm aussehen.
Update: Ein leider noch technischerer Artikel von Querschuss bestätigt meine Vermutung. Und damit wir auch noch lachen können, der Hinweis auf das Bernsteinzimmer.
Update: Wie aus den interessanten Kommentaren (vielen Dank!) hervorgeht, geht es doch um Saldierung, die in bestimmten Bereichen erlaubt ist (Zinsswap). Richtig ist jedoch, dass dadurch nicht mehr Geld vorhanden ist und die Transparenzforderung nötig bleibt.
Update 17.11.11: Wie unklar die Bewertung der Angelegenheit immer noch ist, wird gerade in der Zeit diskutiert.